Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2013 - I ZB 55/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32579
BGH, 22.10.2013 - I ZB 55/11 (https://dejure.org/2013,32579)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2013 - I ZB 55/11 (https://dejure.org/2013,32579)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - I ZB 55/11 (https://dejure.org/2013,32579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,32579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmung der Berufungsbeschwer gegen einen Unterlassungsbeschluss im Wettbewerbsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 2; ZPO § 3
    Anforderungen an die Bestimmung der Berufungsbeschwer gegen einen Unterlassungsbeschluss im Wettbewerbsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Beschwer des Schuldners bei Streit über Verstöße gegen eine Unterlassungspflicht nach einem zur Unterlassung verpflichtenden Urteil

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 174/11

    Beschwer des Unterlassungsschuldners

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - I ZB 55/11
    Dabei ist nicht danach zu unterscheiden, ob die Parteien auch über das Bestehen einer Unterlassungspflicht streiten oder aber lediglich über bereits erfolgte Verstöße gegen eine unstreitig bestehende Unterlassungspflicht (I ZR 174/11, GRUR 2013, 1067 Rn. 12 ff. = WRP 2013, 1364 - Beschwer des Unterlassungsschuldners, mwN).

    Die Annahme des Berufungsgerichts, die Einhaltung der Unterlassungsverpflichtung lasse sich mit einer schlichten, ggf. auch kurz erläuterten Rundmail erreichen, genügt den im Rahmen des § 890 Abs. 1 ZPO an die Information und Überwachung von Mitarbeitern und Beauftragten zu stellenden strengen Maßstäben nicht (vgl. auch dazu BGH, GRUR 2013, 1067 Rn. 18 - Beschwer des Unterlassungsschuldners, mwN).

  • BGH, 04.04.2012 - IV ZB 19/11

    Bemessung der Berufungsbeschwer: Streitwerterhöhung nach übereinstimmender

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - I ZB 55/11
    Der angefochtene Beschluss beschränkt das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Verfahrensgrundrecht der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes bezüglich des Zugangs zur Berufungsinstanz in einer nicht zu rechtfertigenden Weise (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - V ZB 36/07, NJW-RR 2007, 1384 Rn. 5; Beschluss vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rn. 3, mwN).
  • BGH, 12.07.2007 - V ZB 36/07

    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - I ZB 55/11
    Der angefochtene Beschluss beschränkt das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Verfahrensgrundrecht der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes bezüglich des Zugangs zur Berufungsinstanz in einer nicht zu rechtfertigenden Weise (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - V ZB 36/07, NJW-RR 2007, 1384 Rn. 5; Beschluss vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rn. 3, mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht